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Klage, eingereicht am 14. November 2007 - Caisse Fédérale du Crédit Mutuel Centre Est Europe / HABM (PAYWEB CARD)

(Rechtssache T-406/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Caisse Fédérale du Crédit Mutuel Centre Est Europe (Straßburg, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Greffe und J. Schouman)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. September 2007, zugestellt am 17. September 2007, in der Sache R 120/2007-1 aufzuheben, soweit darin die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke PAYWEB CARD (Nr. 3 861 051) für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 36 und 38 zurückgewiesen wurde;

die Gemeinschaftsmarke PAYWEB CARD (Nr. 3 861 051) für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen einzutragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "PAYWEB CARD" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 36 und 38 (Anmeldung Nr. 3 861 051).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates1, da entgegen den Gründen der angefochtenen Entscheidung der Begriff PAYWEB CARD nicht beschreibend sei, sondern hinsichtlich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen Unterscheidungskraft besitze.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).