Urteil des Gerichts vom 22. September 2011 - Spanien/Kommission
(EAGFL - Abteilung Ausrichtung - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Finanzielle Beteiligung am operationellen Programm zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Wirksamkeit der Kontrollen - Verhältnismäßigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. Muñoz Pérez, abogado del Estado)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Jimeno Fernández und G. von Rintelen)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2009) 9827 der Kommission vom 10. Dezember 2009, mit der im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Finanzkorrekturen hinsichtlich der Beihilfen der Abteilung Ausrichtung des EAGFL zum operationellen Programm CCI 2000 ES.16.1.PO.007 (Spanien - Kastilien und León) vorgenommen wurden
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010.