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Amtsblattmitteilung

 

    Klage der Telepharmacy Solutions Inc. gegen das Harmonisierungsamt für

    den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 19. September 2002

    (Rechtssache T-289/02)

    Verfahrenssprache: Englisch

Die Telepharmacy Solutions Inc., North Billerica, Massachusetts (Vereinigte Staaten von Amerika), hat am 19. September 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind Solicitor Mary Medyckyj und Barrister Richard Davis.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 28. Juni 2002 in der Sache R 108/2001-4 für folgende Waren in Klasse 9 aufzuheben: "ferngesteuerte elektronische Ausgabesysteme für verpackte pharmazeutische Erzeugnisse mit einem Vorratsraum für die Lagerung und Ausgabe dieser Erzeugnisse, einem mit dem Ausgabegerät verbundenen Computer und einer Fernverbindung zu einem anderen Computer";

(dem Harmonisierungsamt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

(Betroffene Marke:Wortmarke TELEPHARMACY SOLUTIONS ( Anmeldung Nr. 001 400720.

(Waren oder Dienstleistungen:Ferngesteuerte elektronische Ausgabesysteme für verpackte pharmazeutische Erzeugnisse mit einem Vorratsraum für die Lagerung und Ausgabe dieser Erzeugnisse, einem mit dem Ausgabegerät verbundenen Computer und einer Fernverbindung zu einem anderen Computer (Klasse 9).

(Vor der Beschwerdekammer

angefochtene Entscheidung:Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer.

(Klagegründe:Verstoß gegen den Grundsatz "audi alteram partem" und fehlerhafte Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Gemeinschaftsmarkenverordnung.

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