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Amtsblattmitteilung

 

Klage der OPI Products Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 23. November 2001

    (Rechtssache T-288/01)

    (Verfahrenssprache: Englisch)

Die OPI Products Inc. hat am 23. November 2001 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind Emmanuel Cornu und Eric De Gryse von der Sozietät Braun Bigwood SCRL, Brüssel (Belgien).

Am Verfahren vor der Beschwerdekammer ist ferner die Maxim Marken-Produkte GmbH & Co. KG beteiligt gewesen.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer aufzuheben, soweit darin die streitige Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 737 510 der Wortmarke "Nicole" für "ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; einschließlich Nagellack" in Klasse 3 zurückgewiesen wird;

(dem HABM aufzugeben, die Gemeinschaftsmarke "Nicole" für Waren der Klasse 3 einschließlich ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel und Nagellack einzutragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:OPI Products Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "Nicole" für Waren der Klasse 3.

Inhaberin des Widerspruchs-

zeichens:Maxim Marken-Produkte GmbH & Co. KG

Widerspruchszeichen:Nationale Wortmarke "Nicole" für Waren in Klasse 3.

Entscheidung der Widerspruchs-

abteilung:Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer:Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung für "Zahnputzmittel" in Klasse 3, im Übrigen Zurückweisung der Beschwerde der OPI Products Inc.

Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Benutzung der Widerspruchsmarke nicht zureichend bewiesen worden sei. Ferner Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da keine Verwechslungsgefahr oder Ähnlichkeit der Ware bestehe.

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