Beschluss des Gerichts vom 27. November 2013 – Wirtgen/HABM (Form eines Meißelhalters)
(Rechtssache T-179/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung – Zurücknahme der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Wirtgen GmbH (Windhagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Jackermeier)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Poch)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2012 (Sache R 1923/2011-4) über die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke in Form eines Meißelhalters als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 184 vom 23.6.2012.