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Beschluss des Gerichts vom 27. November 2013 – Wirtgen/HABM (Form eines Meißelhalters)

(Rechtssache T-179/12)1

(Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung – Zurücknahme der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Wirtgen GmbH (Windhagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Jackermeier)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Poch)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2012 (Sache R 1923/2011-4) über die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke in Form eines Meißelhalters als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt die Kosten.

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1     ABl. C 184 vom 23.6.2012.