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Klage, eingereicht am 19. Februar 2013 - Ludwig Schokolade/HABM - Immergut (TrinkFix)

(Rechtssache T-105/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Ludwig Schokolade GmbH & Co. KG (Bergisch Gladbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen S. Fischer und A. Brodkorb)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Immergut GmbH & Co. KG (Elsdorf, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Dezember 2012 in der Sache R 34/2012-1 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TrinkFix" für Waren der Klassen 29, 30 und 32 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 045 634

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Immergut GmbH & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und Gemeinschaftswortmarke "Drinkfit" für Waren der Klassen 29 und 32

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009

-    Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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