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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – DJO/EUIPO – Hallufix und Huber (Glieder (Schienen für verletzte - ))

(Rechtssache T-1102/23)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: DJO LLC (Carlsbad, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Schmitz)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hallufix AG (München, Deutschland), Vitus Maria Huber (München)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell (Glieder (Schienen für verletzte - )) – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 322 557-0001

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. September 2023 in der Sache R 1499/2022-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Klage stattzugeben und die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Gemeinschaftsmuster Nr. 322 557-0001 für nichtig erklärt wird;

hilfsweise die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 25 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;

Verletzung der Rechtsprechungsgrundsätze des Gerichts der Europäischen Union zur Auslegung dieser Rechtsnormen der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.

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