Klage, eingereicht am 24. November 2023 – DJO/EUIPO – Hallufix und Huber (Glieder (Schienen für verletzte - ))
(Rechtssache T-1102/23)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: DJO LLC (Carlsbad, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Schmitz)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hallufix AG (München, Deutschland), Vitus Maria Huber (München)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell (Glieder (Schienen für verletzte - )) – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 322 557-0001
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. September 2023 in der Sache R 1499/2022-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
der Klage stattzugeben und die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Gemeinschaftsmuster Nr. 322 557-0001 für nichtig erklärt wird;
hilfsweise die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 25 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;
Verletzung der Rechtsprechungsgrundsätze des Gerichts der Europäischen Union zur Auslegung dieser Rechtsnormen der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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