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Klage, eingereicht am 14. November 2023 – Sulberg Services/Rat

(Rechtssache T-1084/23)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Sulberg Services Ltd (Road Town, Tórtola, Britische Jungferninseln) (vertreten durch Rechtsanwalt H. Sbert Pérez)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß den Art. 263 und 264 AEUV den Beschluss (GASP) 2023/17671 vom 13. September 2023 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/17652 des Rates vom 13. September [2023], soweit in der Zusammenfassung der „Begründung“ in Nr. 923 des Anhangs I in Bezug auf die Sanktion gegen Frau Anastasia Ignatova ausgeführt wird: „Anastasia Ignatova war formale Eigentümerin der 85-Meter-Yacht ‚Valerie‘ im Wert von 140 Mio. USD (über 10 Mrd. Rubel) über ein Unternehmen namens Delima Services Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln“, teilweise für nichtig zu erklären und diesen Eintrag damit zu entfernen und ihm jede Geltung und Wirkung zu nehmen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

Verstoß gegen Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 269/20141 und Art. 6 Abs. 3 des Beschlusses 2014/145/GASP2 betreffend Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine sowie gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gesetzmäßigkeit und der guten Verwaltung ohne Befugnismissbrauch

Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit bei Sanktionen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz

Verletzung des Rechts auf Eigentum

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1 Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104).

1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3).

1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 6).

1 Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 16).