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Urteil des Gerichts vom 15. November 2023 – Daimler Truck/EUIPO (YOUR PERFORMANCE PLUS)

(Rechtssache T-35/23)1

(Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke YOUR PERFORMANCE PLUS – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU) 2017/1001])

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Daimler Truck AG (Leinfelden-Echterdingen, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Kohl)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch A. Ringelhann und T. Klee als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Dezember 2022 (Sache R 527/2022-1).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Daimler Truck AG trägt ihre eigenen Kosten.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 94 vom 13.3.2023.