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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Ferrari/EUIPO – Hesse (TESTAROSSA)

(Rechtssache T-1103/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Ferrari SpA (Modena, Italien) (vertreten durch Rechtsanwälte K. Muraro, G. Russo und C. Comolli Acquaviva)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kurt Hesse (Nürnberg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke TESTAROSSA mit Benennung der Europäischen Union / Internationale Registrierung Nr. 910 752 mit Benennung der Europäischen Union.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. August 2023 in den verbundenen Sachen R 334/2017-5 und R 343/2017-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die angefochtene Entscheidung insofern abzuändern, als eine ernsthafte Benutzung der in Rede stehenden Marke für „Automobile“ und „Bauteile und Ersatzteile, Komponenten und Zubehör [für Automobile], die in dieser Klasse enthalten sind; Motoren“ nachgewiesen wurde;

dem EUIPO und der anderen Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer und die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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