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Urteil des Gerichts vom 22. November 2023 – Tradias/EUIPO – Triodos Bank (Tradias)

(Rechtssache T-32/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Tradias – Ältere Unionswortmarke TRIODOS – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Tradias GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Bär)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Triodos Bank NV (Zeist, Niederlande)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 30. November 2022 (Sache R 734/2022-1).

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 30. November 2022 (Sache R 734/2022-1) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das EUIPO trägt die Kosten einschließlich derjenigen, die der Tradias GmbH im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

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1     ABl. C 104 vom 20.3.2023.