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Klage, eingereicht am 4. März 2011 - Clorox/HABM - Industrias Alen (CLORALEX)

(Rechtssache T-135/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Clorox Company (Oakland, USA) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, und A. Chaudri, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Industrias Alen SA de CV (Santa Catarina, Mexiko)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Dezember 2010 in der Sache R 521/2009-4 aufzuheben;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CLORALEX" für Waren der Klassen 3 und 5 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 403 737 1.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Griechische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 147 925); Benelux-Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 1, 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 340 039); tschechische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 165 741); dänische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 3 (eingetragene Marke Nr. VR 04.153 1985); französische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 1, 3, 5, 29, 30, 31 und 32 (eingetragene Marke Nr. 140 298 8); litauische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 825 4); portugiesische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 3 (eingetragene Marke Nr. 296 498); portugiesische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 5 (eingetragene Marke Nr. 193 727); spanische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 3 (eingetragene Marke Nr. 104 798 4); spanische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 5 (eingetragene Marke Nr. 835 878); österreichische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 1 (eingetragene Marke Nr. 524 70); estnische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 834 8); deutsche Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 644 398); ungarische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 124 182); lettische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. M 100 54); slowenische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 918 130 4); italienische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 825 852); dänische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klasse 5 (eingetragene Marke Nr. VR 01.019 1978); finnische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 932 44); polnische Wortmarke "CLOROX" für Waren der Klassen 3 und 5 (eingetragene Marke Nr. 60 271).

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer beim bildlichen, klanglichen und begrifflichen Vergleich der Marken deren Unterscheidungskraft falsch bewertet und nicht berücksichtigt habe, dass die Marken an ihrem Beginn und ihrem Ende offensichtliche Ähnlichkeiten aufwiesen.

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