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Klage, eingereicht am 26. März 2011 - ZZ/CEDEFOP

(Rechtssache F-31/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Direktorin des CEDEFOP, mit der das Beschäftigungsverhältnis des Klägers beendet worden ist, und Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Direktorin des CEDEFOP vom 14. April 2010 aufzuheben, mit der seine Anstellung beendet worden ist;

das CEDEFOP zu verurteilen, ihm als Ersatz seines materiellen Schadens wegen unterbliebener Wiederbeschäftigung oder bis zu dieser möglichen Wiederbeschäftigung den Unterschied zwischen einerseits den Bezügen und den Versorgungsbezügen, die er bezogen hätte, wenn er nach dem 15. November 2010 in seinem Dienst verblieben wäre, und andererseits den etwaigen Dienstbezügen oder dem Arbeitslosengeld und den Versorgungsbezügen, die er nach diesem Zeitpunkt beziehen sollte, zu zahlen;

das CEDEFOP zu verurteilen, ihm einen vorläufig mit 35 000 Euro bezifferten Betrag als Ersatz seines immateriellen Schadens zu zahlen;

dem CEDEFOP die Kosten aufzuerlegen.

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