Klage, eingereicht am 30. Januar 2013 - Out of the blue/HABM - Mombauer (REFLEXX)
(Rechtssache T-48/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Out of the blue KG (Lilienthal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Hasselblatt und I. George)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Meinhard Mombauer (Köln, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. November 2012 in der Sache R 1656/2011-4 aufzuheben;
dem HABM seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen
für den Fall, dass sich Meinhard Mombauer als Streithelfer an dem Verfahren beteiligt, dem Streithelfer seine eigenen Kosten aufzuerlegen
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "REFLEXX" für Waren der Klasse 9 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 239 511
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Meinhard Mombauer
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke, die das Wortelement "REFLECTS" enthält, für Waren der Klasse 9
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 42 Abs. 5 i.V.m. Artikel 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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