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Klage, eingereicht am 4. Februar 2013 - Efag Trade Mark Company/HABM (FICKEN)

(Rechtssache T-52/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Efag Trade Mark Company GmbH & Co. KG (Schemmerhofen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Wekwerth)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Oktober 2012 in der Sache R 493/2012-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FICKEN" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 32, 33 und 43 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 274 366

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. f und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

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