Klage, eingereicht am 4. Februar 2013 - Efag Trade Mark Company/HABM (FICKEN)
(Rechtssache T-52/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Efag Trade Mark Company GmbH & Co. KG (Schemmerhofen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Wekwerth)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Oktober 2012 in der Sache R 493/2012-1 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FICKEN" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 32, 33 und 43 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 274 366
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. f und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009
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