Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 17. Oktober 2013 – Vasilev/Kommission
(Rechtssache F-77/12)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/208/11 – Unmöglichkeit, bei der Vorprüfung die Tastatur zu benutzen, an die der Bewerber gewohnt war – Nichtzulassung zur Assessment-Center-Phase – Gleichbehandlung)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Parteien
Kläger: Vasil Vasilev (Sandanski, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Nedin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und N. Nikolova)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht zur Assessment-Center-Phase des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/208/11 zuzulassen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Vasilev trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
________________________1 ABl. C 319 vom 20.10.2012, S. 18.