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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 17. Oktober 2013 – Vasilev/Kommission

(Rechtssache F-77/12)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/208/11 – Unmöglichkeit, bei der Vorprüfung die Tastatur zu benutzen, an die der Bewerber gewohnt war – Nichtzulassung zur Assessment-Center-Phase – Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Parteien

Kläger: Vasil Vasilev (Sandanski, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Nedin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und N. Nikolova)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht zur Assessment-Center-Phase des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/208/11 zuzulassen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Vasilev trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 319 vom 20.10.2012, S. 18.