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Urteil des Gerichts vom 26. September 2012 - Italien/Kommission

(Rechtssache T-84/09)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse - Erzeugung von Olivenöl und Tafeloliven - Verspätete Zahlungen)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Ventrella und G. Palmieri, avvocati dello Stato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Jimeno Fernández und P. Rossi)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/960/EG der Kommission vom 8. Dezember 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 340, S. 99), soweit sie den Ausschluss bestimmter von der Italienischen Republik getätigter Ausgaben vorsieht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009.