Urteil des Gerichts vom 26. September 2012 - Italien/Kommission
(Rechtssache T-84/09)
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse - Erzeugung von Olivenöl und Tafeloliven - Verspätete Zahlungen)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Ventrella und G. Palmieri, avvocati dello Stato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Jimeno Fernández und P. Rossi)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/960/EG der Kommission vom 8. Dezember 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 340, S. 99), soweit sie den Ausschluss bestimmter von der Italienischen Republik getätigter Ausgaben vorsieht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009.