Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2012 - Arbos/Kommission
(Rechtssache T-161/06)
(Schadensersatzklage - Programm ‚Kultur 2000' - Im Rahmen von Projekten gewährte Zuschüsse - Anträge auf Zahlung verschiedener Beträge - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater (Klagenfurt, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Karl)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Pignataro-Nolin und I. Kaufmann-Bühler, dann L. Pignataro-Nolin und W. Mölls, schließlich W. Mölls und D. Roussanov)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es unterlassen hat, ihr aufgrund zweier Verträge, mit denen ihr im Rahmen des die kulturelle Zusammenarbeit betreffenden Programms "Kultur 2000" (ABl. 2000, L 63, S. 1) für zwei Projekte Gemeinschaftszuschüsse gewährt wurden, einen bestimmten Betrag zu zahlen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater, trägt ihre eigenen sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.
____________1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.