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Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2012 - Arbos/Kommission

(Rechtssache T-161/06)

(Schadensersatzklage - Programm ‚Kultur 2000' - Im Rahmen von Projekten gewährte Zuschüsse - Anträge auf Zahlung verschiedener Beträge - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater (Klagenfurt, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Karl)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Pignataro-Nolin und I. Kaufmann-Bühler, dann L. Pignataro-Nolin und W. Mölls, schließlich W. Mölls und D. Roussanov)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es unterlassen hat, ihr aufgrund zweier Verträge, mit denen ihr im Rahmen des die kulturelle Zusammenarbeit betreffenden Programms "Kultur 2000" (ABl. 2000, L 63, S. 1) für zwei Projekte Gemeinschaftszuschüsse gewährt wurden, einen bestimmten Betrag zu zahlen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater, trägt ihre eigenen sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.