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Klage, eingereicht am 19. Juni 2006 - Estancia Piedra / HABM - Franciscan Vineyards (ESTANCIA PIEDRA)

(Rechtssache T-160/06)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Estancia Piedra SL (Toro, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: B. Cordery, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Franciscan Vineyards Inc. (St. Helena, USA)

Anträge der Klägerin

Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 28. März 2006 (Sache R 361/2005-2);

Verurteilung des HABM zur Tragung der Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke "ESTANCIA PIEDRA" für Waren der Klasse 33 (Alkoholische Getränke) - Gemeinschaftsmarke Nr. 1 894 831

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Franciscan Vineyards Inc.

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin: Gemeinschaftswortmarke "ESTANCIA" für Waren der Klassen 29, 30 und 33 (Fleisch, Fisch, Kaffee, Tee, alkoholische Getränke ...)

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Erstens Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, weil angenommen worden sei, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke und "ESTANCIA PIEDRA" bestehe. Zweitens Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften, da die Beschwerdekammer eine ungültige und verspätet eingereichte Vollmacht der Franciscan Vineyards für ihre Vertreter akzeptiert und die Frist für die Einreichung der Vollmacht durch die Franciscan Vineyards in rechtswidriger Weise verlängert habe.

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