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Klage, eingereicht am 29. August 2023 – Sandhold/EUIPO – Grupo de Bodegas Vinartis (PATAPOUF)

(Rechtssache T-540/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Sandhold BV (Leiden, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Spiegeler)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Grupo de Bodegas Vinartis, SA (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke PATAPOUF – Anmeldung Nr. 18 445 273

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juni 2023 in der Sache R 2553/2022-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO seine eigenen Kosten und die Kosten der Sandhold B.V. aufzuerlegen;

der Grupo de Bodegas Vinartis, S.A. ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Definition der „maßgeblichen Verkehrskreise“ für die Verwechslungsgefahr;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, indem der begriffliche Vergleich abgelehnt und die große Bekanntheit der mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebrachten Ware nicht berücksichtigt werde.

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