Language of document : ECLI:EU:T:2012:594





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. November 2012 –
tesa/HABM – Superquímica (tesa TACK)

(Rechtssache T‑555/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke tesa TACK – Ältere nationale Bildmarke TACK Ceys – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20‑22, 25, 52)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken tesa TACK und TACK Ceys (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 24, 39, 43, 44, 47, 56‑58)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juli 2011 (Sache R 866/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der La Superquímica, SA, und der tesa SE

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die tesa SE trägt die Kosten.