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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. März 2013 - Calestep/ECHA

(Rechtssache T-89/13 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz − Der ECHA geschuldete Gebühren und Abgaben − Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen − Überprüfung der Angaben zur Größe des Unternehmens durch die ECHA − Bescheid über die Nacherhebung des von der geschuldeten Gesamtgebühr nicht erhobenen Restbetrags − Antrag auf Aussetzung des Vollzugs − Verstoß gegen Formerfordernisse − Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Antragstellerin: Calestep, SL (Estepa, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Cabezas Mateos)

Antragsgegnerin: Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (Prozessbevollmächtigte: M. Heikkilä, A. Iber und C. Jacquet)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Zahlungserinnerungen vom 23. Januar und 8. Februar 2013, die die ECHA an die Antragstellerin mit der Begründung gerichtet hat, dass sie nicht die Voraussetzungen erfülle, um die für kleine Unternehmen vorgesehene Ermäßigung der Gebühren in Anspruch nehmen zu können

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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