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Klage, eingereicht am 3. Juli 2007 - Dubus und Leveque / Kommission

(Rechtssache F-66/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Charles Dubus (Kraainem, Belgien) und Jean Leveque (Wattignies La Victoire, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Kläger beantragen,

die in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 55-2006 vom 17. November 2006 veröffentlichten Entscheidungen, sie nicht in das Verzeichnis der im Beförderungsjahr 2006 von C*2 nach C*3 für Herrn Dubus und von B*7 nach B*8 für Herrn Leveque Beförderten aufzunehmen und sie daher nicht zu befördern, aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, als Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens sowie des durch die Beeinträchtigung der Laufbahn der Kläger entstandenen Schadens einen Betrag von 25 000 Euro vorbehaltlich einer Erhöhung und/oder Verringerung im Laufe des Verfahrens zu zahlen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger machen Klagegründe geltend, die den in der Rechtssache F-58/07 vorgetragenen sehr ähneln. Die Mitteilung zu jener Rechtssache ist ebenfalls in der vorliegenden Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

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