Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 8. Oktober 2014 –
Laboratoires Polive/HABM – Arbora & Ausonia (dodie)
(Rechtssachen T‑122/13 und T‑123/13)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke dodie – Ältere nationale Wortmarken DODOT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 20, 21, 54)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke dodie und Wortmarken DODOT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 24, 28-30, 53, 57)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31, 32)
Gegenstand
| Zwei Klagen gegen zwei Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. November 2012 (Sachen R 2324/2011‑2 bzw. R 2325/2011‑2) zu zwei Widerspruchsverfahren zwischen der Arbora & Ausonia, SLU und den Laboratoires Polive |
Tenor
1. | | Die Rechtssachen T‑122/13 und T‑123/13 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. |
2. | | Die Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. November 2012 (Sachen R 2324/2011‑2 und R 2325/2011‑2) werden aufgehoben. |
3. | | Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Laboratoires Polive. |
4. | | Die Arbora & Ausonia, SLU trägt ihre eigenen Kosten. |