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Klage, eingereicht am 22. Februar 2011 - American Express Marketing & Development/HABM (IP ZONE)

(Rechtssache T-102/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: American Express Marketing & Development Corp. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Spitz, A. Gaul, T. Golda und S. Kirschstein-Freund)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Dezember 2010 in der Sache R 1125/2010-2 aufzuheben;

hilfsweise, die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Dezember 2010 in der Sache R 1125/2010-2 abzuändern und zu entscheiden, dass die Beschwerde begründet ist;

dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "IP ZONE" für Dienstleistungen der Klasse 42.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, soweit die Beschwerdekammer zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es der Marke an der notwendigen Unterscheidungskraft fehle und sie im Hinblick auf die fraglichen Dienstleistungen beschreibend sei.

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