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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Dezember 2005 - Bauwens / Kommission

(Rechtssache T-154/04)1

(Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2001-2002 - Artikel 7 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen - Frist für eine Vorlage an den Paritätischen Evaluierungsausschuss - Aussetzung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Daniel Bauwens (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und H. Tserepa-Lacombe)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des gegenzeichnenden Beamten vom 15. Juli 2003, nicht den Paritätischen Evaluierungsausschuss im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers nach Artikel 7 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften anzurufen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des gegenzeichnenden Beamten vom 15. Juli 2003, die Angelegenheit nicht dem Paritätischen Evaluierungsausschuss vorzulegen, wird aufgehoben.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 168 vom 26.6.2004.