Language of document : ECLI:EU:T:2013:433





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. September 2013 – Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission

(Rechtssache T‑73/08)

„Finanzielle Beteiligung im Rahmen des Daphne-II-Programms – Bestimmung des endgültigen Betrags der Finanzhilfe – Lastschriftanzeige – Anfechtbare Handlung – Begründungspflicht – Faires Verfahren – Beurteilungsfehler“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Streitgegenstand – Definition – Änderung im Laufe des Verfahrens – Verbot (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 42-44)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit von Klagen – Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit – Abweisung einer Klage als unbegründet ohne vorherige Entscheidung über die Einrede der Unzulässigkeit – Prozessökonomie (Verfahrensordnung des Gerichts) (vgl. Randnrn. 47, 48)

3.                     Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Fehlen einer Kopie des Arbeitsvertrags – Rechtfertigung mit Gründen des Datenschutzes – Fehlen – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 55-59)

4.                     Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung nur der tatsächlich entstandenen Kosten – Nachweis, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind – Fehlen – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 67-70)

5.                     Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung nur der tatsächlich entstandenen Kosten – Beweislastverteilung (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 79-81, 103-105)

6.                     Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Interessenkonflikt – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 126-130)

7.                     Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 132-135, 153, 154)

8.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Geltung für Verwaltungsverfahren vor der Kommission – Gemeinschaftszuschuss – Angemessene Frist zur Stellungnahme – Weigerung, eine Verlängerung der Antwortfrist zu gewähren – Keine Verletzung der Verteidigungsrechte (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 187-192)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der in der Lastschriftanzeige vom 26. November 2007 enthaltenen Entscheidung der Kommission, mit der sie vom Kläger den ihm im Rahmen der Daphne-Finanzhilfevereinbarung JLS/DAP/2004‑1/080/YC ausgezahlten Betrag von 23 228,07 Euro zurückgefordert hat

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung e. V. trägt die Kosten.