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Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2015 – Yoshida Metal Industry/HABM – Pi-Design u. a. (Oberfläche mit schwarzen Punkten)

(Rechtssachen T-331/10 RENV und T-416/10 RENV)1

(Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarken, die eine Oberfläche mit schwarzen Punkten darstellen – Absolutes Eintragungshindernis – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Yoshida Metal Industry Co. Ltd (Tsubame-shi, Japan) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Verea, K. Muraro und M. Balestriero)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferinnen vor dem Gericht: Pi-Design AG (Triengen, Schweiz), Bodum France (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) und Bodum Logistics A/S (Billund, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Pernez und R. Löhr)

Gegenstand

Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sachen R 1235/2008-1 und R 1237/2008-1) zu Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi-Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits gegen die Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Yoshida Metal Industry Co. Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Pi-Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S vor dem Gericht und vor dem Gerichtshof entstanden sind.

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1     ABl. C 274 vom 9.10.2010.