Language of document :

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 29. September 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodišče – Slowenien) – Raiffeisen Leasing, trgovina in leasing d.o.o./Republika Slovenija

(Rechtssache C-235/21)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 203 – Finanzierungsleasingvertrag – Mehrwertsteuerschuldner – Möglichkeit, einen schriftlichen Vertrag einer Rechnung gleichzustellen)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Vorlegendes Gericht

Vrhovno sodišče

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Raiffeisen Leasing, trgovina in leasing d.o.o.

Beklagte: Republika Slovenija

Tenor

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

ist dahin auszulegen, dass

ein Finanzierungsleasingvertrag, nach dessen Abschluss die Parteien keine Rechnung ausgestellt haben, als Rechnung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann, wenn dieser Vertrag alle Angaben enthält, die erforderlich sind, damit die Steuerverwaltung feststellen kann, ob die materiellen Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug im konkreten Fall erfüllt sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

____________

1     ABl. C 217 vom 7.6.2021.