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Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 2011 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-366/10 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Außervertraglichen Haftung - Erstattung der erstattungsfähigen Kosten - Einrede der Parallelklage - Verfahrensfehler - Verteidigungsrechte - Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 22. Juni 2010, Marcuccio/Kommission (F-78/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 288 vom 23.10.2010.