Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. März 2013 – Infante García-Consuegra/Kommission
(Rechtssache F-10/12)1
(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Tagegeld – Versetzung – Gewährung von Tagegeld – Beamter, der Eigentümer einer Wohnung am neuen Dienstort ist – Nachweis über aufgrund der vorübergehenden Unterbringung am neuen Dienstort getragene Kosten)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: José Joaquín Infante García-Consuegra (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der dem Kläger die Gewährung von Tagegeld verweigert wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Hälfte der Kosten von Herrn Infante García-Consuegra verurteilt.
Herr Infante García-Consuegra trägt die Hälfte seiner Kosten.
________________________1 ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 29.