Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 21. Juli 2016 – CC/Parlament
(Rechtssache F-9/12 RENV)
(Öffentlicher Dienst – Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung – Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung – Fehler bei der Führung der Eignungsliste – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EUR/A/151/98 – Gleichbehandlung – Maßnahmen zur Durchführung des Urteils [vertraulich]1 – Untersuchung des Europäischen Bürgerbeauftragten)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: CC (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Maximini)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und E. Despotopoulou)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der der Klägerin aufgrund von Fehlern entstanden sein soll, die das Europäische Parlament bei der Führung seiner Reserveliste begangen hat
Tenor des Urteils
Das Europäische Parlament wird verurteilt, an CC 12 000 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die CC in den Rechtssachen F-9/12, T-457/13 P und F-9/12 RENV entstandenen Kosten zu tragen.
____________1 Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.