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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstolen (Schweden), eingereicht am 23. April 2024 – Polismyndigheten/Konkurrensverket

(Rechtssache C-282/24, Polismyndigheten)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta förvaltningsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Polismyndigheten

Rechtsmittelgegner: Konkurrensverket

Vorlagefrage

Kann eine Änderung des Vergütungsmodells einer Rahmenvereinbarung, die ursprünglich anhand des Zuschlagskriteriums des niedrigsten angebotenen Preises vergeben wurde, durch die sich der Schwerpunkt zwischen fester und variabler Preisgestaltung ändert und zugleich die Preisniveaus so angepasst werden, dass sich der Gesamtauftragswert nur in geringem Umfang ändert, dazu führen, das der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung als im Sinne von Art. 72 Abs. 2 der Vergaberichtlinie1 verändert anzusehen ist?

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1     Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. 2014, L 94, S. 65).