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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 9. September 2008 - Marcuccio / Kommission

(Rechtssache T-143/08)1

(Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten in Höhe von 100 %)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Klage insbesondere auf Aufhebung der Entscheidungen der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems der Europäischen Gemeinschaften, mit denen diese es abgelehnt hat, bestimmte vom Kläger aufgewandte Krankheitskosten in Höhe von 100 % zu übernehmen sowie die Kosten für eine ärztliche Untersuchung nach den Vorschriften zu erstatten, die für Konsultationen bei einer medizinischen Kapazität gelten, und auf Verurteilung der Kommission, bestimmte Krankheitskosten zu zahlen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 223 vom 22.9.2007 (vormals Rechtssache F-20/07).