Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Dezember 2011 – El Corte Inglés/HABM – Azzedine Alaïa (ALIA)
(Rechtssache T‑152/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ALIA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke ALAÏA PARIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19-20, 59)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 924/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Azzedine Alaïa und der El Corte Inglés, SA |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 924/2008‑4) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer die zur Klasse 3 gehörenden Waren „Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“ von ihrer Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den in Rede stehenden Marken ausgenommen hat. |
2. | | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. | | Die El Corte Inglés, SA, das HABM und Herr Azzedine Alaïa tragen ihre eigenen Kosten. |