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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Banca Monte dei Paschi di Siena SpA gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 21. Febuar 2002

    (Rechtssache T-42/02)

    Verfahrenssprache: Italienisch

Die oben genannte Klägerin hat am 21. Februar 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Professor Cristoforo Osti, Giuseppe Pizzonia, Alessandra Prastaro und Marcello Valenti.

Die Klägerin beantragt,

(1. die Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft vom 11. Dezember 2001 für nichtig zu erklären;

2. der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen;

(hilfsweise:

1. Artikel 1 der angefochtenen Entscheidung insoweit für nichtig zu erklären, als er Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes Ciampi für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt;

    2. Artikel 4 der angefochtenen Entscheidung, der die Rückerstattung der     gewährten Beihilfen zuzüglich Zinsen seit ihrer Bereitstellung anordnet, für nichtig     zu erklären;

(weiterhin hilfsweise:

Die angefochtene Entscheidung insoweit für nichtig zu erklären, als sie bestimmt, dass sich der Betrag der zurückzuerstattenden Beihilfen um Zinsen erhöht, zumindest soweit es sich um Zinsen handelt, die vor dem Rückforderungsverlangen angefallen sind, und jedenfalls um Zinsen, die verjährt sind;

(    in jedem Fall:

jede weitere Maßnahme zu ergreifen, die folgerichtig ist oder dem Gericht zweckmäßig oder billig erscheint.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-36/02 (ABI/Kommission).

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