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Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2012 - Astrim und Elyo Italia/Kommission

(Rechtssache T-216/09)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungsaufträge für die Wartung der Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen der Gemeinsamen Forschungsstelle am Standort Ispra - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Auslegung einer im Lastenheft vorgesehenen Bedingung - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerinnen: Astrim SpA (Rom, Italien) und Elyo Italia Srl (Sesto San Giovanni, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Brugnoletti und M. Civello)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Bambara und E. Manhaeve, dann E. Manhaeve und F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt D. Gullo)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 27. März 2009, mit der das von den Klägerinnen im Rahmen der von der Kommission am 25. Oktober 2008 veröffentlichten Bekanntmachung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für die regelmäßige und außerordentliche Wartung der Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen der Gemeinsamen Forschungsstelle am Standort Ispra (ABl. 2008/S 208-274999) abgegebene Angebot abgelehnt wurde, sowie, hilfsweise, auf teilweise Nichtigerklärung von Punkt 17 des Schreibens mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Astrim SpA und die Elyo Italia Srl tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 167 vom 18.7.2009.