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Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 2021 – Roxtec/EUIPO – Wallmax (Darstellung eines orangen Quadrats mit sieben schwarzen konzentrischen Kreisen)

(Rechtssache T-455/20)1

(Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke, die ein oranges Quadrat mit sieben schwarzen konzentrischen Kreisen darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EU) 2017/1001])

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Roxtec AB (Karlskrona, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Olsson und J. Adamsson)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: V. Ruzek)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelfer vor dem Gericht: Wallmax Srl (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A. Bergmann und F. Ferrari sowie Rechtsanwalt L. Goglia)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. April 2020 (Sache R 2385/2018-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Wallmax und Roxtec

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Roxtec AB trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO).

Die Wallmax Srl trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 304 vom 14.9.2020.