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Klage, eingereicht am 4. August 2021 – Baumberger/EUIPO – Nube (Lío)

(Rechtssache T-466/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Dino Baumberger (Wesel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Fusbahn und D. Dawirs)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nube, SL (Ibiza, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Unionsbildmarke Lío in den Farben Goldgelb und Schwarz –Unionsmarke Nr. 14 194 872

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Juni 2021 in der Sache R 1221/2020-5

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung und folglich die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung vom 28. April 2020 (Nr. 000025762 C) aufzuheben;

den Antrag auf Nichtigerklärung zurückzuweisen und die Eintragung der angefochtenen Marke Nr. 14 194 872 aufrechtzuerhalten;

dem EUIPO und der Nube, SL, die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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