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Klage, eingereicht am 4. August 2021 – Ionfarma/EUIPO – LG Electronics (AION)

(Rechtssache T-465/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Ionfarma, SL (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Correa Rodríguez)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LG Electronics, Inc. (Seoul, Südkorea)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke AION – Anmeldung Nr. 17 892 367

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Mai 2021 in der Sache R 2223/2020–4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionsmarke Nrº17 892 367 AION für alle Waren zurückzuweisen;

dem EUIPO und LG Electronics, falls diese dem vorliegenden Verfahren als Streithelferin beitreten sollte, die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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