Klage, eingereicht am 4. August 2021 – Ionfarma/EUIPO – LG Electronics (AION)
(Rechtssache T-465/21)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Ionfarma, SL (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Correa Rodríguez)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LG Electronics, Inc. (Seoul, Südkorea)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke AION – Anmeldung Nr. 17 892 367
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Mai 2021 in der Sache R 2223/2020–4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionsmarke Nrº17 892 367 AION für alle Waren zurückzuweisen;
dem EUIPO und LG Electronics, falls diese dem vorliegenden Verfahren als Streithelferin beitreten sollte, die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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