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Urteil des Gerichts vom 9. September 2011 - LPN/Kommission

(Rechtssache T-29/08)1

(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Zugangsverweigerung - Dokumente, die sich auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren beziehen, das ein Staudammprojekt am Fluss Sabor betrifft - Ausnahme, die sich auf den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten bezieht - Umweltinformationen - Verordnung [EG] Nr. 1367/2006 - Verpflichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung anzustellen - Überwiegendes öffentliches Interesse)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Liga para Protecção da Natureza (LPN) (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Vinagre e Silva)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und D. Recchia)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Weis Fogh, dann C. Vang); Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Heliskoski, A. Guimaraes-Purokoski, M. Pere und H. Leppo, dann M. Heliskoski und A. Guimaraes-Purokoski); und Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk, S. Johannesson und K. Petkovska)

Gegenstand

Antrags auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 22. November 2007, mit der die Entscheidung bestätigt wurde, keinen Zugang zu Dokumenten der Akte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Portugiesische Republik zu gewähren, das den geplanten Bau eines Staudamms am Sabor (Portugal) betrifft, der möglicherweise gegen die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) und die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) verstieß

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie sich auf Dokumente und Teile von Dokumenten bezieht, zu denen der Liga para Protecção da Natureza (LPN) mit der Entscheidung SG.E.3/MIB/psi D (2008) 8639 der Kommission vom 24. Oktober 2008 der Zugang verweigert worden ist.

Im Übrigen ist die Hauptsache erledigt.

LPN trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 79 vom 29.3.2008.