Language of document : ECLI:EU:T:2013:213





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 24. April 2013 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑32/08)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Marktanalyse in Bezug auf die Ausarbeitung eines neuen Ansatzes für eine Website – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht – Offenkundiger Beurteilungsfehler – Auswahl- und Vergabekriterien – Außervertragliche Haftung“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung, die Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz einzuhalten – Umfang (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1) (vgl. Randnr. 27)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 29-31)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Verpflichtung, auf einen schriftlichen Antrag hin die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Zuschlagsempfängers mitzuteilen – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, eine detaillierte vergleichende Untersuchung des angenommenen Angebots und des Angebots des übergangenen Bieters vorzulegen – Fehlen (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs.3) (vgl. Randnrn. 35-38, 43-45)

4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Unterstützende IT‑Beratung – Kriterien für die Beurteilung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Bieter, den fraglichen Auftrag auszuführen – Für die Auswahl der Bieter normalerweise angewandte Kriterien – Anwendung auf die Vergabe des Auftrags – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 93, 94, 96 Abs. 2 Buchst. a und 97 Abs. 1; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 137 und 138 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 47, 56-64, 68, 71, 72)

5.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Bewertung der Angebote auf der Grundlage ihres Inhalts und nicht ausgehend von einer früheren Erfahrung mit demselben öffentlichen Auftraggeber (Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138) (vgl. Randnr. 81)

6.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Klage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnr. 93)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der das Angebot der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für eine Marktanalyse in Bezug auf die Ausarbeitung eines neuen Ansatzes für die Website „Europäische Jugend und Umwelt“ abgelehnt wurde, und Klage auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.