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Urteil des Gerichts vom 28. April 2010 - Oxley Threads/Kommission

(Rechtssache T-448/05)1

(Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt der Garne für die Automobilindustrie - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Oxley Threads Ltd (Ashton-under-Lyne, Lancashire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: G. Peretz, Barrister, M. Rees und K. Vernon, Solicitors)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und K. Mojzesowicz)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3452 der Kommission vom 14. September 2005 in einem Verfahren nach den Artikeln 81 [EG] und 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/38.337 - PO/Thread) in ihrer durch die Entscheidung K(2005) 3765 der Kommission vom 13. Oktober 2005 geänderten Fassung und, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Oxley Threads Ltd trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 48 vom 25.2.2006.