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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Mercedes Alvarez Moreno gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Dezember 2001

    (Rechtssache T-323/01)

    Verfahrenssprache: Französisch

Mercedes Alvarez Moreno, wohnhaft in Berlin, hat am 19. Dezember 2001 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden und Laura Levi.

Die Klägerin beantragt,

(die ihr mit Schreiben vom 13. Februar 2001 und vom 23. Februar 2001 mitgeteilte Entscheidung der Beklagten aufzuheben, mit der diese auf freiberufliche Dolmetscher und damit auch auf die Klägerin eine Altersgrenze von 65 Jahren angewandt hat;

(soweit erforderlich, die am 10. September 2001 zugestellte Entscheidung der Kommission vom 7. September 2001 aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wird;

(festzustellen, dass die Klägerin auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres weiterhin Leistungen als freiberufliche Dolmetscherin für die Gemeinschaftsorgane erbringen kann;

(der Klägerin den ihr entstandenen Schaden zu ersetzen, dessen Höhe vorläufig mit 1 Euro beziffert wird;

(der Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen, die in der Rechtssache T-153/01, Mercedes Alvarez Moreno gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 275 vom 29.9.2001, S. 11) geltend gemacht werden.

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