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Klage, eingereicht am 23. September 2013 – AgriCapital/HABM – agri.capital (AGRI.CAPITAL)

(Rechtssache T-514/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: AgriCapital Corp. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Meyer und M. Gramsch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: agri.capital GmbH (Münster, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Juli 2013 in der Sache R 2236/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die eigenen Verfahrenskosten und die Verfahrenskosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „AGRI.CAPITAL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 4, 7, 35, 36, 37, 39, 40, 42 und 45 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 341 323.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke „AgriCapital“ (Nr. 6 192 322) für Dienstleistungen der Klasse 36 und eingetragene Gemeinschaftswortmarke „AGRICAPITAL“ (Nr. 4 589 339) für Dienstleistungen der Klasse 36.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.