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Klage, eingereicht am 27. November 2012 - Ted-Invest/HABM - Scandia Down (sensi scandia)

(Rechtssache T-516/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Ted-Invest EOOD (Plovdiv, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Ivanova)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Scandia Down LLC (Weehawken, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2012 in der Sache R 2247/2011-1 aufzuheben, weil darin die Marke für die Waren der Klassen 20 und 24 für nichtig erklärt wird;

hilfsweise, falls das Gericht der Beschwerde nicht in vollem Umfang stattgibt, ihr teilweise stattzugeben und die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer in Bezug auf die Waren der Klasse 20 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Eingetragene Gemeinschaftsbildmarke "sensi scandia" (Nr. 8596975) für Waren der Klassen 16, 20 und 24.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag auf Nichtigerklärung wurde auf die in Art. 53 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates niedergelegten Gründe sowie auf die eingetragene Gemeinschaftswortmarke "SCANDIA HOME" (Nr. 8173312) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 20, 24, 25 und 35 gestützt.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der angegriffenen Marke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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