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Beschluss des Gerichts vom 10. März 2014 – Spirlea/Kommission

(Rechtssache T-518/12)1

(Nichtigkeitsklage – Öffentliche Gesundheit – Beschluss, im Rahmen des EU-Pilotprojekts ein Verfahren einzustellen – Einstellung des Beschwerdeverfahrens – Nichteinleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Darius Nicolai Spirlea (Capezzano Pianore, Italien) und Mihaela Spirlea (Capezzano Pianore) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Foerster und T. Pahl)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Sipos und G. Wilms)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Centeno Huerta, dann J. García-Valdecasas Dorrego, abogados del Estado)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission, das EU-Pilotverfahren 2070/11/SNCO einzustellen, wie er in dem an die Kläger gerichteten Schreiben der Kommission vom 27. September 2012 unter dem Aktenzeichen SANCO/A2/AM/kva (2012) 1245353 wiedergegeben ist

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Darius Nicolai Spirlea und Mihaela Spirlea tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 32 vom 2.2.2013.