Beschluss des Gerichts vom 10. September 2014 – mobile.international/HABM – Kommission (PL mobile.eu)
(Rechtssache T-519/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: mobile.international GmbH (Kleinmachnow, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Lührig)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Europäische Kommission
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2012 (Sache R 1401/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und der mobile.international GmbH
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 26 vom 26.1.2013.