Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 10. September 2014 – mobile.international/HABM – Kommission (PL mobile.eu)

(Rechtssache T-519/12)1

(Gemeinschaftsmarke Antrag auf Nichtigerklärung Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: mobile.international GmbH (Kleinmachnow, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Lührig)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Europäische Kommission

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2012 (Sache R 1401/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und der mobile.international GmbH

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.

____________

____________

1     ABl. C 26 vom 26.1.2013.