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Klage, eingereicht am 7. Februar 2014 – ZZ/CdT

(Rechtssache F-12/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen N. Cambonie, D. Ciolino und E. Macchi)

Beklagter: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, den nach Art. 90 Abs. 1 des Statuts gestellten Antrag des Klägers auf Erlass einer Entscheidung, mit der dieses sich bei ihm entschuldigt und ihm den Ersatz der ihm entstandenen Schäden zuspricht, abzulehnen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die stillschweigende ablehnende Entscheidung des CdT bzw. die ablehnende Entscheidung im Schreiben des Anwalts als Vertreter des CdT vom 10. April 2013 und, soweit erforderlich, die Entscheidung des CdT vom 8. November 2013, mit der dieses die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Erlass der Entscheidung bestätigt hat, aufzuheben;

das CdT für die von ihm erlittenen Schäden haftbar zu machen und ihm daher Schadensersatz in Höhe von 306 733,60 Euro für den materiellen Schaden und in Höhe von 130 000 Euro für den immateriellen Schaden oder jeglichen anderen, auch höheren Betrag zuzusprechen, der vom Gericht oder durch Sachverständige zu bestimmen ist;

dem CdT die Kosten aufzuerlegen.