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Klage, eingereicht am 23. März 2009 - Protégé International/Kommission

(Rechtssache T-119/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Protégé International Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Shefet)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 23. Januar 2009 in einem Verfahren nach Art. 82 EG (Sache COMP/39414 - Protégé International/Pernod Ricard) für nichtig zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin begehrt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. Januar 2009, mit der diese - nachdem sie zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es kein ausreichendes gemeinschaftliches Interesse an einer Fortsetzung der Untersuchung gebe - die von der Klägerin gegen Pernod Ricard erhobene Beschwerde zurückgewiesen habe, mit der die Klägerin geltend gemacht habe, dass Pernod Ricard ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für irischen Whiskey dadurch missbraucht habe, dass sie zum einen die Klägerin im Zusammenhang mit deren Anmeldung der Marken "WILD GEESE", "WILD GEESE RARE IRISH WHISKEY" und "WILD GEESE IRISH SOLDIERS AND HEROES" vor Gericht verklagt und zum anderen eine Belieferung verweigert habe.

Die Klägerin macht zur Stützung ihrer Klage Folgendes geltend:

Die von Pernod Ricard erhobenen Klagen hätten, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe, nicht zum Ziel, die Rechte des geistigen Eigentums dieses Unternehmens an seiner Marke "WILD TURKEY" zu schützen, sondern vielmehr die Klägerin als Konkurrentin von Pernod Ricard auf dem Markt für irischen Whiskey zu beseitigen;

es handele sich um einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn Pernod Ricard die Belieferung der Klägerin mit irischem Whiskey mit der Begründung verweigere, dass sie sich weigere, die Bedingungen zur Beschränkung des Verkaufs auf den von Pernod Ricard genehmigten Märkten zu akzeptieren;

es gebe sehr wohl ein gemeinschaftliches Interesse, da die geltend gemachten Missbräuche verschiedene Mitgliedstaaten und das Gebiet der Gemeinschaft insgesamt beträfen.

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